Im Prozess um den gewaltsamen Tod von Zohra G. in Berlin sagen die Rechtsmediziner aus. Beim Anblick der Obduktionsfotos bricht der angeklagte Ehemann zusammen.
Die Fotos, die an diesem Donnerstag auf der Leinwand des Schwurgerichtssaals gezeigt werden, sind schwer erträglich. Zu sehen ist, wie Zohra G. erstochen auf dem Bürgersteig in Pankow liegt oder auf einem Untersuchungstisch in der Rechtsmedizin. Seit einer Viertelstunde erläutert Alberto Amadasi, 37 Jahre alt und Rechtsmediziner, die Bilder. Er ist gerade bei der rechten Handfläche der Toten, die eine massive Schnittwunde aufweist. Als Amadasi gerade von einer typischen Abwehrverletzung spricht, rumpelt es in der Sicherheitsbox, in der der Angeklagte sitzt. Gul A. stöhnt mehrfach auf. Dann ist er nicht mehr zu sehen. Der 42-Jährige liegt auf dem Boden. Der Mordprozess wird sofort unterbrochen.
Es ist der zweite Verhandlungstag im Verfahren um den gewaltsamen Tod der 31-jährigen Zohra G., in dem sich ihr Ehemann Gul A. wegen des Vorwurfs des heimtückischen Mordes verantworten muss. Und eigentlich hatte die Verteidigung des Angeklagten eine Einlassung angekündigt. Doch dazu wird es nicht mehr kommen. Da es an diesem Tag keinen Sanitäter im Kriminalgericht gibt, kümmern sich zunächst die beiden als Sachverständige geladenen Rechtsmediziner um den Mann in der Sicherheitsbox.
Gul A. soll seine Frau umgebracht haben, weil sie sich von ihm trennen wollte. Dadurch sah er sich in seinem Ehrgefühl und seinem Stolz verletzt, so der Vorwurf. Auch die angeblichen Kontakte von Zohra G. zu anderen Männern habe der Angeklagte mit der Tat bestrafen wollen. Mehrfach soll er die Mutter von sechs Kindern misshandelt und mit dem Tode bedroht haben. Deswegen war er bereits des Flüchtlingsheims verwiesen worden, in dem die afghanische Familie nach ihrer Flucht nach Deutschland untergekommen war.
Am Vormittag des 29. April lauerte Gul A. seiner Frau laut Anklage an der Mühlen-, Ecke Maximilianstraße in Pankow auf. Nach einem kurzen Streit zog er ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge und stach auf Zohra G. ein. Anschließend soll der Angeklagte seinem Opfer die Kehle durchtrennt haben.
Dreizehn Stich- und Schnittverletzungen sowie einen Kehlschnitt habe er bei der Untersuchung der Toten festgestellt, sagte der Rechtsmediziner Amadasi, bevor die Verhandlung unterbrochen wurde. Vier der Verletzungen seien tödlich gewesen: So durchtrennte etwa der Halsschnitt Halsschlagader, Speise- und Luftröhre vollständig. Ein Stich in den Brustkorb verletzte das Zwerchfell und das Herz. Zohra G. hatte sich gewehrt und offenbar immer wieder in die Klinge gegriffen, um das Messer festzuhalten. Davon zeugen die schweren Schnittverletzungen an beiden Händen.
Als erste Sachverständige des Tages hatte die Rechtsmedizinerin Larissa Amadasi über die Untersuchung des Angeklagten im Landeskriminalamt (LKA) berichtet. Frische Verletzungen seien ihr bei dem Angeklagten nicht aufgefallen. Er habe orientiert gewirkt und auch gewusst, warum er im LKA sei, sagte die 34-Jährige. Und Gul A. habe sofort eine Frage gestellt, als er in den Raum geführt worden sei: „Wie geht es meiner Frau?“ Eine Antwort darauf bekam er nicht.
Erste Zeugen sollten an diesem Tag aussagen, die die Messerattacke beobachtet hatten. Doch sie werden nicht mehr gehört. Eine halbe Stunde nachdem Gul A. in der Sicherheitsbox umgekippt ist, schleppen Wachtmeister den apathisch wirkenden Angeklagten die Treppen hinunter in den Flur, wo ein Rollstuhl bereitsteht. Gul A. wird hineingesetzt, eine Hand mit einer Handschelle an das Gefährt gefesselt. Er wird ins Krankenhaus zur Untersuchung gebracht – und kehrt an diesem Tag nicht wieder in den Gerichtssaal zurück.
Der Prozess soll am kommenden Dienstag fortgesetzt werden.