Millionenbeute in Hamburg: Hat die Sparkasse Schließfächer unzureichend gesichert? - n-tv.de

2023-02-22 17:54:25 By : Ms. Nancy Wang

Die Einbrecher machten in der Sparkasse bei Hamburg fette Beute.

Diebe mieten sich eine Wohnung über einer Sparkasse und brechen von dort bis in den Tresorraum ein. Der Millionen-Coup schafft es sogar in die ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY". In einer Gerichtsverfügung ist nun von unzureichenden Maßnahmen durch die Bank die Rede - es kommt zur Verhandlung.

Knapp anderthalb Jahre nach einem spektakulären Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkasse (Haspa) mit zweistelligem Millionenschaden kommt der Streit um Schadenersatz im März vor Gericht. In einer aktuellen Verfügung des Landgerichts Hamburg heißt es, die Kammer halte die Sicherungsmaßnahmen im Tresorraum nach einer vorläufigen Würdigung für unzureichend. Die Vereinbarung zur Haftungsbegrenzung in den Bedingungen zur Vermietung der Schließfächer dürfte einer Überprüfung demnach nicht standhalten.

Im August 2021 waren unbekannte Täter mithilfe eines schweren Kernbohrers aus einer Wohnung über der Haspa-Filiale im schleswig-holsteinischen Norderstedt durch eine Betondecke in den Schließfachraum eingedrungen und hatten etwa die Hälfte der mehr als 1200 Fächer aufgebrochen. Eine umfangreiche Fahndung einschließlich Durchsuchungen in Berlin und einem Beitrag in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" brachte die Polizei bisher nicht auf die Spur der Täter.

Rechtsanwalt Jürgen Hennemann, der aktuell sechs Kläger vertritt, nannte eine Gesamtschadenssumme von rund 40 Millionen Euro. Die Haspa spricht dagegen weiterhin von einem Schaden in Höhe von elf Millionen Euro. Die Haftung war nach den Bedingungen des Geldinstituts nach Hennemanns Angaben auf 40.000 Euro je Schließfach begrenzt.

Die Sicherungssysteme des Tresorraums der Haspa-Filiale in Norderstedt seien zum Zeitpunkt des Einbruchs auf dem aktuellen Stand der Technik gewesen, teilte Haspa-Sprecherin Stefanie von Carlsburg mit. "An dieser Einschätzung hat sich auch durch die vorläufige Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Landgericht Hamburg nichts geändert." Die Haspa werde daher zunächst die Begründung des Gerichts prüfen und analysieren.

Eine weitere Stellungnahme gab es von dem Unternehmen mit Hinweis auf das laufende Verfahren zunächst nicht. Das Landgericht verwies in seiner vorläufigen Einschätzung darauf, dass der Bewegungsmelder keinen Alarm ausgelöst hatte, als sich die Täter im Tresorraum befanden. Anwalt Hennemann sprach von einem Bewegungsmelder "auf Baumarktniveau". Aus Sicht der Kammer hätte die Haspa nach einem früheren, ähnlich gelagerten, aber gescheiterten Einbruchsversuch in einer Filiale in Hamburg-Altona Anlass zur Überprüfung und Verbesserung der Sicherung des Tresorraums in Norderstedt gehabt.

Quelle: ntv.de, rog/dpa